Frederic Vollmers
Vollmers Digitalwerk
c/o IP-Management #10260
Ludwig-Erhard-Straße 18
20459 Hamburg
Telefon: +49 162 4583506
E-Mail: info@vollmers-digitalwerk.de
Markel Insurance SE, Sophienstraße 26, 80333 München
Räumlicher Geltungsbereich: weltweit
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG:
DE462920453
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.
Frederic Vollmers, c/o IP-Management #10260, Ludwig-Erhard-Straße 18,20459 Hamburg
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Frederic Vollmers
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Wir verarbeiten folgende personenbezogene Daten:
Wenn Sie uns über das Kontaktformular auf unserer Website eine Anfrage senden, verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Daten (Name, E-Mail-Adresse, Anzahl Ihrer Ferienwohnungen sowie ggf. Ihre Nachricht) ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Einrichtung Ihres Testzugangs.
Rechtsgrundlage: Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen).
Speicherdauer: Die Daten werden gelöscht, sobald Ihre Anfrage abschließend bearbeitet wurde, spätestens jedoch nach 12 Monaten – sofern keine vertragliche Beziehung zustande kommt oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Widerruf: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit per E-Mail an info@vollmers-digitalwerk.de widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Anfragen richten Sie an: info@vollmers-digitalwerk.de
Zudem haben Sie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzbehörde (Art. 77 DSGVO).
Die Webseite und App werden gehostet bei: All-Inkl.com, neue Medien Münnich, Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf. Mit dem Hoster besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Beim Aufruf der Webseite werden technisch notwendige Daten (IP-Adresse, Browsertyp, Zugriffszeitpunkt) in Server-Logfiles erfasst. Diese Server-Logfiles werden vom Hosting-Anbieter automatisch nach 7 Tagen gelöscht.
Wir setzen ausschließlich technisch notwendige Cookies ein: Das Session-Cookie „PHPSESSID" verwaltet die PIN-Anmeldung der Reinigungskräfte und ordnet die jeweilige Wohnungseinheit zu. Es wird nach Schließen des Browsers automatisch gelöscht. Es werden keine Tracking-Cookies, Analyse-Tools oder Drittanbieter-Cookies verwendet. Ein Cookie-Banner ist daher nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, da die Cookies für den vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst zwingend notwendig sind.
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht – mit Ausnahme der oben genannten Auftragsverarbeiter (Hosting). Darüber hinaus geben wir personenbezogene Daten an Behörden weiter, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind oder dies zur Verfolgung oder Verhinderung von Straftaten erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO; Art. 18 DSA, § 13 DDG). Eine Übermittlung in Drittländer außerhalb der EU/EWR findet nicht statt.
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren (Art. 77 DSGVO).
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Software Reinigungsprotokoll Pro und den kostenlosen Testzugang. Der kostenpflichtige Erwerb erfolgt über Digistore24; hierfür gelten die Bedingungen von Digistore24 (siehe § 4).
Frederic Vollmers
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Reinigungsprotokoll Pro ist eine webbasierte Software zur digitalen Dokumentation von Reinigungsleistungen in Ferienwohnungen. Der Kunde erhält Zugang zu einem Admin-Bereich, QR-Codes für seine Objekte sowie automatische E-Mail-Protokolle nach jeder Reinigung.
Das Nutzungsverhältnis kommt mit der Bereitstellung des Zugangs durch den Anbieter zustande (Testzugang bzw. Einrichtung nach einem Erwerb). Mit der Nutzung der Software akzeptiert der Kunde diese Nutzungsbedingungen. Der kostenpflichtige Kaufvertrag selbst kommt über Digistore24 zustande (§ 4).
Es gibt zwei Wege zur Nutzung der Software:
Kostenloser Testzugang: Auf Anfrage über die Website können Interessenten die Software 14 Tage lang kostenfrei und unverbindlich testen (auf Wunsch auf 30 Tage verlängerbar). Die Testphase endet automatisch und geht nicht ohne ausdrückliche Bestellung in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Zahlungsdaten sind für die Testphase nicht erforderlich.
Kostenpflichtiger Erwerb: Der Kauf eines kostenpflichtigen Zugangs erfolgt über die Digistore24 GmbH, St.-Godehard-Straße 32, 31139 Hildesheim, als Wiederverkäufer (Reseller). Der Zugang ist ab Kauf kostenpflichtig; eine vorherige kostenlose Testphase ist nicht Bestandteil des Kaufs. Für den Erwerb gelten ausschließlich die im Bestellformular angezeigten Preise, Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrung von Digistore24; die Rechnungsstellung erfolgt durch Digistore24. Die jeweils gültigen Tarife und Preise sind auf der Website ausgewiesen.
Darüber hinaus gilt für die vom Kunden oder seinen Reinigungskräften eingestellten Inhalte (insbesondere Kommentare und Fotos):
Der Anbieter überprüft die eingestellten Inhalte nicht aktiv und ist dazu nicht verpflichtet. Erlangt er Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten oder Verstößen, darf er die betreffenden Inhalte sperren oder löschen und den Zugang ganz oder teilweise sperren; bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann er den Vertrag außerordentlich kündigen.
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der vom Kunden oder seinen Reinigungskräften eingestellten Inhalte gegen den Anbieter geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Kunde den Verstoß zu vertreten hat.
Erlangt der Anbieter Kenntnis von Informationen, die den Verdacht einer Straftat begründen, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellt, meldet er dies unverzüglich den zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden (in Deutschland dem Bundeskriminalamt) und stellt die ihm vorliegenden einschlägigen Informationen zur Verfügung (Art. 18 der Verordnung (EU) 2022/2065 – DSA i. V. m. § 13 DDG). Im Übrigen gibt der Anbieter Daten an Behörden weiter, soweit er gesetzlich dazu verpflichtet ist oder dies zur Verfolgung oder Verhinderung von Straftaten erforderlich ist.
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit. Kurzzeitige Ausfallzeiten für Wartung, Updates und Fehlerbehebung bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar; sie werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Nutzungszeiten durchgeführt.
Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Anbieter haftet nicht für Schäden die durch unzureichende Information oder fehlende Einwilligung der Reinigungskräfte entstehen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV), die Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen ist und mit deren Annahme in elektronischer Form geschlossen wird (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Rottweil. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
nach Art. 28 DSGVO – Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Anwendung „Reinigungsprotokoll Pro"
Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter): Frederic Vollmers, Vollmers Digitalwerk, c/o IP-Management #10260, Ludwig-Erhard-Str. 18, 20459 Hamburg, E-Mail: info@vollmers-digitalwerk.de.
Auftraggeber (Verantwortlicher): der Kunde, der die Anwendung „Reinigungsprotokoll Pro" auf Grundlage der AGB nutzt.
Diese Vereinbarung ist Bestandteil der AGB und kommt in elektronischer Form zustande (Art. 28 Abs. 9 DSGVO), indem der Kunde die AGB einschließlich dieser Vereinbarung akzeptiert – insbesondere über die entsprechende Bestätigung bei der Einrichtung seines Zugangs. Einer gesonderten Unterschrift bedarf es nicht.
Grundlage der Verarbeitung ist der Nutzungsvertrag über die Anwendung auf Basis der AGB (im Folgenden „Hauptvertrag"). Diese Vereinbarung gilt für alle Tätigkeiten, bei denen der Auftragnehmer oder durch ihn beauftragte Unterauftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers in dessen Auftrag verarbeiten. Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der DSGVO zu verstehen.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die SaaS-Anwendung „Reinigungsprotokoll Pro" (abrufbar unter reinigungsprotokoll-pro.de) zur digitalen Erfassung, Speicherung und Verwaltung von Reinigungsprotokollen bereit und betreibt diese. Die Verarbeitung beginnt mit Bereitstellung der Anwendung und erfolgt bis zur Beendigung dieser Vereinbarung oder des Hauptvertrags.
Zweck: digitale Dokumentation, Speicherung und Verwaltung von Reinigungsleistungen und -protokollen im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers.
Art der Daten:
Kategorien betroffener Personen: Mitarbeiter und Reinigungskräfte des Auftraggebers, Nutzer der Anwendung beim Auftraggeber, ggf. Ansprechpartner des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Auftraggeber angewiesen, es sei denn, er ist gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet; solche Verpflichtungen teilt er vor der Verarbeitung mit, soweit gesetzlich zulässig. Eine Verwendung für eigene Zwecke erfolgt nicht. Der Auftragnehmer wahrt strenge Vertraulichkeit; Personen mit Datenzugang sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und mit den Datenschutzanforderungen vertraut gemacht. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im erforderlichen Umfang bei dessen datenschutzrechtlichen Pflichten (u. a. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutz-Folgenabschätzung, Behördenkontrollen, Betroffenenrechte). Auskünfte an Dritte oder Betroffene erteilt er nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers; direkt an ihn gerichtete Anfragen leitet er unverzüglich weiter. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich innerhalb der EU/des EWR. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, da keine gesetzliche Pflicht besteht (Einzelunternehmen).
Die in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sind verbindlich und definieren das geschuldete Mindestniveau. Sie können der technischen Entwicklung entsprechend angepasst werden, solange das vereinbarte Niveau nicht unterschritten wird; wesentliche Änderungen werden mitgeteilt. Die im Auftrag verarbeiteten Daten werden von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt (Mandantentrennung). Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt; ausgenommen sind technisch notwendige, temporäre Vervielfältigungen (z. B. Sicherungskopien). Der Auftragnehmer ist ein Einzelunternehmen und administriert die Anwendung auch aus dem Homeoffice über eigene Endgeräte; er stellt dabei die Einhaltung des vereinbarten Schutzniveaus sicher (verschlüsselter Zugriff, Zugriffsschutz der Endgeräte, keine dauerhafte lokale Speicherung der Auftragsdaten). Auf Anforderung weist der Auftragnehmer die Umsetzung der Maßnahmen nach.
Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten werden nur entsprechend der vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Auftraggebers berichtigt, gelöscht oder gesperrt – auch über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus.
Die in Anlage 2 bezeichneten Unterauftragnehmer sind durch den Auftraggeber genehmigt. Die Beauftragung weiterer Unterauftragnehmer ist zulässig, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab informiert und dieser nicht innerhalb angemessener Frist widerspricht; dem Unterauftragnehmer werden vertraglich mindestens vergleichbare Datenschutzpflichten auferlegt. Der Auftragnehmer wählt Unterauftragnehmer sorgfältig aus und überprüft die Einhaltung der Pflichten in angemessenen Abständen; für Verstöße von Unterauftragnehmern haftet er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Nebenleistungen (z. B. Telekommunikation, Wartung) gelten nicht als Unterauftragsverhältnis.
Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung und die Wahrung der Betroffenenrechte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er erteilt Weisungen dokumentiert (in Eilfällen mündlich mit unverzüglicher dokumentierter Bestätigung) und informiert den Auftragnehmer unverzüglich über festgestellte Fehler oder Unregelmäßigkeiten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vereinbarung in angemessenem Umfang zu kontrollieren (Auskünfte, Nachweise; nach Vorankündigung, zu üblichen Geschäftszeiten, in der Regel höchstens alle 12 Monate).
Verletzungen des Schutzes im Auftrag verarbeiteter Daten teilt der Auftragnehmer unverzüglich mit, spätestens innerhalb von 48 Stunden ab Kenntnis – mit Beschreibung der Art der Verletzung, Kontaktdaten einer Anlaufstelle, den wahrscheinlichen Folgen und den ergriffenen Maßnahmen. Erhebliche Störungen und Verstöße werden ebenfalls unverzüglich mitgeteilt. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei dessen Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO.
Der Auftraggeber behält sich ein umfassendes Weisungsrecht vor. Weisungsbefugt sind auf Seiten des Auftraggebers die bei der Einrichtung benannte Kontaktperson, auf Seiten des Auftragnehmers Frederic Vollmers (info@vollmers-digitalwerk.de). Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, weist er darauf hin und darf die Durchführung aussetzen, bis sie bestätigt oder geändert wird. Erteilte Weisungen und deren Umsetzung werden dokumentiert.
Bei Beendigung des Auftragsverhältnisses werden noch vorhandene Auftragsdaten nach Wahl des Auftraggebers gelöscht oder übergeben; die Wahl trifft der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung. Die Löschung erfolgt nach dem Stand der Technik; sie wird auch bei Unterauftragnehmern herbeigeführt und auf Verlangen nachgewiesen.
Die Vergütung ist abschließend im Hauptvertrag geregelt; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Für Schäden betroffener Personen haften die Parteien nach Maßgabe des Art. 82 DSGVO; der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nur, soweit ein Schaden auf einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung beruht, und nicht, soweit der Schaden durch korrekte Umsetzung der Dienstleistung oder eine Weisung des Auftraggebers entstanden ist. Bei schwerwiegenden Datenschutzverstößen des Auftragnehmers, verweigerter Ausführung rechtmäßiger Weisungen oder vertragswidriger Verweigerung von Kontrollrechten kann der Auftraggeber Hauptvertrag und diese Vereinbarung fristlos kündigen; bei unerheblichen Verstößen ist zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
Beide Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse und Datensicherheitsmaßnahmen der anderen Partei auch nach Vertragsende vertraulich. Nebenabreden bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam.
Die Anwendung wird auf der Infrastruktur des in Anlage 2 genannten Unterauftragnehmers (Webhosting) betrieben; die dortigen Rechenzentrumsmaßnahmen ergänzen die nachstehenden Maßnahmen.
ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich, Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf, Deutschland — Webhosting / Bereitstellung der Server- und Datenbankinfrastruktur (Speicherung und Hosting der Anwendungsdaten), Ort der Verarbeitung: Deutschland (EU). Mit dem Hosting-Dienstleister besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Grundlage dieser Vereinbarung ist die kostenlose Vorlage „Vertrag über die Auftragsverarbeitung" der activeMind AG (www.activemind.de), angepasst an den konkreten Anwendungsfall.